Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten

Für Privatkunden, Geschäftskunden, Anwaltskanzleien und Notariate

Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten
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Amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Handelsregisterauszüge benötigen für ihre Anerkennung im jeweiligen Land eine beglaubigte Übersetzung. Um dabei einen reibungslosen Ablauf mit Behörden zu gewährleisten, werden Ihre Dokumente bei uns zuverlässig und termintreu von öffentlich bestellten, beeidigten Übersetzern bearbeitet.

 

Gründliche Übersetzungen mit fachlicher Kompetenz

Fast alle Sprachen möglich

Für die Übersetzung und Beglaubigung von amtlichen Dokumenten sind bei uns ausschließlich hochqualifizierte Übersetzer mit einschlägigen Kompetenzen verantwortlich: Das garantiert sowohl Vertrauen im Prozess als auch Sicherheit im Ergebnis. Da wir überwiegend Muttersprachler der jeweiligen Zielsprache einsetzen, werden auch behördliche Anforderungen des jeweiligen Landes, wie z.B. das Erfordernis einer Legalisierung oder einer Apostille, adäquat berücksichtigt.

 

Kompetenzschwerpunkt: Urkunden

Beglaubigte Urkundenübersetzungen

Unsere beeidigten Übersetzer sind auf das Fachgebiet Recht und Urkunden spezialisiert und unterstützen Sie entsprechend gerne bei der Übersetzung umfangreicher Gerichtsurteile, komplexer Verträge oder Urkunden. 

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen z.B. von:

 
Beglaubigte Übersetzungen von allen amtlichen Dokumenten
© Björn Wylezich - Adobe Stock

Standesamtlichen Urkunden

  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden
  • etc.
 

Weiteren Urkunden

  • Führerscheinen
  • Führungszeugnissen
  • Attesten
  • Handelsregisterauszügen
  • Meldebescheinigungen
  • Einbürgerungsurkunden
  • Scheidungsurteilen
  • Testamenten
  • Verträgen
  • etc.