Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Gödecke Fremdsprachen und Übersetzungen, Hauptstraße 1, 69488 Birkenau, und deren Kunden / Auftraggeber.
§ 2 Leistungen
Gödecke Übersetzungen erbringt Dienstleistungen im Bereich allgemeine Übersetzungen, Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen.
§ 3 Einschränkungen / Ablehnung von Übersetzungen
Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, können von Gödecke Übersetzungen - auch nach Abschluss des Vertrags - zurückgewiesen werden. Im Übrigen soll ein Text nur unter besonderen Umständen - auch nach Vertragsschluss - zurückgewiesen werden, z.B. dann, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs des Quelltexts eine Übersetzung in dem vom Kunden angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Gödecke Übersetzungen wird den Kunden darüber rechtzeitig informieren.
§ 4 Übermittlung des Ausgangstexts und Lieferung der Übersetzung
Die kundenseitige Übermittlung der zu übersetzenden Texte an Gödecke Übersetzungen erfolgt in der Regel in elektronischer Form per E-Mail, per Download vom Kundenserver, per Cloud-Lösung etc.
Die Übersetzung erhält der Kunde in diesen Fällen ebenfalls in elektronischer Form.
Im Falle von beglaubigten Übersetzungen hat der Kunde die Möglichkeit, das Dokument als Scan des Originals oder einer amtlich beglaubigten Abschrift per E-Mail an Gödecke Übersetzungen zu übermitteln oder das Dokument persönlich in den Geschäftsräumen von Gödecke Übersetzungen vorzulegen. In letzterem Fall wird das Dokument in unseren Geschäftsräumen eingescannt und gespeichert und dem Kunden unmittelbar danach wieder ausgehändigt. Gödecke Übersetzungen bewahrt keinerlei Kundenoriginale in ihren Geschäftsräumen auf. Beglaubigte Übersetzungen werden in Papierform geliefert und tragen die Unterschrift sowie den Stempel des beeidigten Übersetzers. Wurde das Dokument als Scan zur Verfügung gestellt, ist, falls nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, vom Kunden bei Abholung der Übersetzung das Original / die beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Wird für eine beglaubigte Übersetzung eine Apostille oder Legalisation durch ein zuständiges Landgericht benötigt, so hat der Kunden dies Gödecke Übersetzungen bei Auftragserteilung mitzuteilen. Der Kunde hat ebenfalls mitzuteilen, für welches Land die beglaubigte Übersetzung, Apostille / Legalisierung bestimmt ist. Gödecke Übersetzungen wird dem Kunden in diesem Fall eine Kopie der Gebührenrechnung des Notariats und/oder des Landgerichts übermitteln und diese Gebühren weiterbelasten sowie den Zeitaufwand des Übersetzers für derartige Behördengänge in Rechnung stellen.
§ 5 Informationspflicht des Kunden
Zusammen mit dem Auftrag gibt der Kunde das oder die Fachgebiete an, die der Text seiner Meinung nach berührt. Diese Angabe ist im eigenen Interesse und mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen. Hat der Kunde bestimmte Terminologiewünsche, so teilt er dies mit und stellt, falls vorhanden, entsprechendes Referenzmaterial (Mustertexte, Termino-logieverzeichnisse und dergleichen) zur Verfügung. Im Sinne eines bestmöglichen Übersetzungsergebnisses sollte davon Gebrauch gemacht werden. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten ist es erwünscht, dass der Kunde dem Übersetzer bzw. Gödecke Übersetzungen auch für Rückfragen (telefonisch oder per E-Mail) zur Verfügung steht.
§ 6 Eilaufträge
Der Kunde kann zeitkritische Übersetzungen als Eilauftrag buchen und hat dies ausdrücklich in seinem Auftrag oder seiner Anfrage anzugeben. Je nach Umfang und Dringlichkeit des Auftrags können von Gödecke Übersetzungen entsprechende Eilzuschläge erhoben werden, die dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
§ 7 Angebote und Auftragserteilung
Es steht dem Kunden frei, ob er seinen Text - vorbehaltlich der Auftragsannahme durch Gödecke Übersetzungen - von vornherein zur Übersetzung freigibt oder vorher ein Angebot über die Kosten und den möglichen Liefertermin der Übersetzung anfordert. Dieses Angebot ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich.
Der Vertrag wird wirksam geschlossen, wenn Gödecke Übersetzungen dem Kunden innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang eines Auftrages nicht mitteilt, dass Gödecke Übersetzungen den Auftrag nicht in der gewünschten Form ausführen kann.
§ 8 Verzögerung der Ausführung aus wichtigem Grund
Stellt sich nach Auftragsannahme durch Gödecke Übersetzungen heraus, dass der Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Übersetzers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, wird Gödecke Übersetzungen den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. einen neuen Liefertermin vereinbaren.
§ 9 Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt für Aufträge abhängig von der Sprachkombinationen zwischen EUR 25,00 und EUR 60,00 netto zzgl. MwSt.
§ 10 Abrechnungsmodus
Eine Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der Quelltext auf. Da die Berechnung des Endpreises auf dem Umfang des Zieltextes basiert, kann der Endpreis in manchen Fällen erst nach vollständiger Übersetzung angegeben werden. Je nach Schwierigkeitsgrad und Fachgebiet des Ausgangstextes sind Preisverschiebungen möglich. Das korrigierte Preisangebot wird dem Kunden in diesen Fällen sobald wie möglich zur Annahme oder Neuvereinbarung übermittelt.
§ 11 Ordnungsgemäße Ausführung der Übersetzung
Die Übersetzungen werden von qualifizierten Übersetzern mit einschlägiger Ausbildung und/oder Erfahrung mit größtmöglicher Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt und sollten keine Mängel aufweisen. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Gödecke Übersetzungen verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vorgenommen wird, behält sich jedoch vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen.
§ 12 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln, Haftung des Auftragnehmers
Die fertige Übersetzung wird durch Gödecke Übersetzungen auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und gemäß vertraglicher Vereinbarung an den Kunden weitergeleitet. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen - wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde - keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll.
Gödecke Übersetzungen wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen.
Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist Gödecke Übersetzungen berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern.
Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an Gödecke Übersetzungen zurück.
Darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund von Übersetzungsmängeln kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn Gödecke Übersetzungen, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Hingegen haftet Gödecke Übersetzungen bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und der Gesundheit bei jedwedem Verschulden.
In jedem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und umfasst weder Folgeschäden noch den entgangenen Gewinn. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf maximal € 5.000,00 pro Schadensfall, falls nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart.
§ 13 Lieferverzug
Im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Liefertermins einer Übersetzung um mehr als 48 Stunden ist der Kunde berechtigt, das vereinbarte Honorar für jeden weiteren vollen Tag (24 Stunden) der Überschreitung um 5 % des vereinbarten Honorars zu kürzen, sofern der Lieferverzug nicht auf Gründe zurückzuführen ist, die Gödecke Übersetzungen nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit des Übersetzers etc.). Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn Gödecke Übersetzungen, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 14 Abrechnung der Leistung
Gödecke Übersetzungen stellt dem Kunden das Honorar für die Übersetzung unverzüglich nach deren Fertigstellung und Lieferung in Rechnung.
§ 15 Geheimhaltung
Unbeschadet der vorstehend genannten Umstände (Datenverlust oder Datenmanipulation, auf deren Ursachen Gödecke Übersetzungen keinen Einfluss hat) wird Gödecke Übersetzungen die im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen geheim halten, es sei denn, dass Gödecke Übersetzungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. verpflichtet ist, die Informationen offenzulegen. Die von Gödecke Übersetzungen eingesetzten Übersetzer werden ebenfalls von Gödecke Übersetzungen auf entsprechende Geheimhaltung verpflichtet.
§ 16 Nutzung der Übersetzung & Urheberrechte
Gödecke Übersetzungen versichert, dass der Kunde die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. Gödecke Übersetzungen stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Kunden über. Umgekehrt garantiert der Kunde, dass ihm sämtliche Rechte am zu übersetzenden Text zustehen und er uneingeschränkt befugt ist, die Übersetzung anfertigen zu lassen. Der Kunde stellt Gödecke Übersetzungen von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
§ 17 Störungen der elektronischen Kommunikation
Bei eventuellen, außerhalb des Einflussbereichs von Gödecke Übersetzungen liegender Störungen im Internet bzw. bei Providern gilt Folgendes: Soweit die vorliegenden bzw. vertraglich vereinbarten Bedingungen eine Kommunikation per E-Mail vorsehen und der Kunde nach den Umständen des konkreten Falles eine Reaktion durch Gödecke Übersetzungen erwartet, diese jedoch ausbleibt, ist der Kunde verpflichtet, Gödecke Übersetzungen dies auf andere geeignete Weise (z.B. telefonisch oder per Fax) mitzuteilen.
Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Gödecke Übersetzungen und deren beauftragten Übersetzern kann eine 100%ige Vertraulichkeit leider nicht gewährleistet werden. Insbesondere ist nicht ausgeschlossen, dass E-Mails unbemerkt verloren gehen sowie von Dritten abgefangen oder verfälscht werden. Der Kunde kann jedoch gegen Erstattung der Kosten die Übermittlung per Fax, Briefpost oder Kurier verlangen.
§ 18 Salvatorische Klausel & geltendes Recht
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Gödecke Übersetzungen findet ergänzend ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand ist 69469 Weinheim an der Bergstraße.
Stand: Januar 2016